Experten halten das derzeitige Risiko eines Eintrages des Virus über Wildvögel in europäische Geflügelbestände nach wie vor für gering.
"Dennoch beobachten wir auch die Zugvögel sehr genau, um an dieser Stelle keine Lücke entstehen zu lassen".
Das am 4. September per Eilverordnung angeordnete Wildvogelmonitoring ist die Grundlage dafür, schnell und gezielt reagieren zu können, falls es doch zu einzelnen Fällen infizierter Tiere kommen sollte. Über 3000 Proben bei Wildvögeln und ca. 10.000 Proben aus bundesweit ca. 400 Geflügelhaltungen sollen deshalb zwischen September 2005 und Mitte Januar 2006 genommen und untersucht werden.
"Sollte es wider Erwarten Hinweise auf durch den Vogelzug infizierte Tiere geben, sind wir auch auf diesen Fall vorbereitet. Mit einer weiteren Eilverordnung würde deutschlandweit umgehend ein Aufstallungsgebot erlassen, das Geflügelhalter verpflichtet, die Tiere nur noch in Ställen zu halten", so Künast.
Quelle: Verbraucherschutzministerium Pressemitteilung Nr. 258 vom 14. September 2005